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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. GELTUNG

1.1. Das Unternehmen – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

 

3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Textentwürfe) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Kunde der Agentur sämtliche daraus resultierenden Kosten zu ersetzen (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, usw.).

 

4. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

 

5. TERMINE

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

5.4. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können bis 72 Stunden (Werktags ausgenommen Samstag/Sonntag) vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Dies bedarf der Schriftform. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 48 Stunden) wird die Beratung/Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Sollten Termine von der Agentur aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen und wird kein akzeptabler Ersatztermin gefunden, wird der ausstehende Betrag rückerstattet.

 

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

– die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.

– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

 

7. HONORAR

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 10% des über sie abgewickelten Auftragswertes. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen z.B. für Botendienste, Versandkosten oder Reisen, sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

8. ZAHLUNG

8.1. Die Rechnungen der Agentur werden ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

8.5. Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Agentur ausdrücklich einverstanden.

 

9. PRÄSENTATIONEN

9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

10. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

 

11. KENNZEICHNUNG

11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

12. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

 

13. HAFTUNG

13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13.3. Für die von der Agentur für den Kunden entwickelten Logos, wird keinerlei Haftung hinsichtlich deren Einzigartigkeit übernommen.

 

14. KONVENTIONALSTRAFE

14.1. Wird der Kunde nach Beauftragung noch VOR der ersten Auftrags-Präsentation vertragsbrüchig, wird eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Bei Vertragsbruch NACH der Auftragspräsentation wird eine Konventionalstrafe von 5.000 Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung des richterlichen Mäßigungsrechtes.

 

15. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

16.1. Erfüllungsort ist Wien.

16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. GELTUNG

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vorträge, Trainings und Seminare, offline wie online (im Folgenden Veranstaltung genannt) von Mag. Daniela Halter (im Folgenden Veranstalterin genannt).

Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin (im Folgenden TN genannt) mit den Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur verbindlich, wenn die Veranstalterin sie schriftlich anerkennt.

 

2. ANMELDUNG UND BEZAHLUNG

Der Vertrag über die Teilnahme an einer angebotenen Veranstaltung kommt durch die Annahme der Anmeldung des TN durch die Veranstalterin zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der TN unverzüglich informiert.

Anmeldungen werden ausschließlich per E-Mail an info@alleskommunikation.com oder über das entsprechende Anmeldeformular akzeptiert und in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt.

Jede Anmeldung ist verbindlich. Sobald die Anmeldung mittels Bezahlung erfolgt ist, ist ein Platz reserviert. Es erfolgt die Zusendung der Rechnung. Die Anmeldung ist erst dann abgeschlossen, sobald die Teilnahmegebühr, die für die jeweilige Veranstaltung fällig ist, auf dem Konto der Veranstalterin eintrifft. Nach Einlangen der Zahlung erhält der TN via E-Mail eine Bestätigung, die zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung berechtigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen, bei denen vor Ort bezahlt werden kann. Dies gilt aber nur dann, wenn dies bei der jeweiligen Veranstaltung ausdrücklich angegeben ist.

 

3. STORNIERUNG

Stornierungen können nur schriftlich via E-Mail an info@alleskommunikation.com akzeptiert werden. Sollte ein TN kurzfristig nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Die Ernennung eines Ersatzteilnehmers muss schriftlich via E-Mail an info@alleskommunikation.com erfolgen.

Wird kein Ersatzteilnehmer benannt, gelten folgende Bestimmungen:

Eine Stornierung kann bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen, die weniger als 21 Tage vor Seminarbeginn bei der Veranstalterin eintreffen, werden 50 % der jeweiligen Veranstaltungsgebühr fällig. Bei Stornierungen ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtbesuch der Veranstaltung ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

 

4. VERANSTALTUNGSGEBÜHREN

Es gelten die bei den jeweiligen Veranstaltungen angegebenen Preise. Diese verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Rabatte oder Sondergebühren werden bei jeder Veranstaltung gesondert angegeben.

 

5. LEISTUNGEN

In der Veranstaltungsgebühr sind etwaige zusätzliche Leistungen wie Kursunterlagen nur dann enthalten, wenn dies bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert angeführt ist.

 

6. UNTERLAGEN

Alle im Rahmen einer Veranstaltung ausgegebenen Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nachproduktion, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Veranstalterin, auch auszugsweise, nicht gestattet und stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar, die rechtlich verfolgt wird.

 

7. TEILNEHMERANZAHL

Die maximale Teilnehmeranzahl hängt vom Format der jeweiligen Veranstaltung ab und wird daher bei jeder einzelnen Veranstaltung gesondert angeführt. Die Mindesteilnehmeranzahl für jede Veranstaltung sind 5 Personen. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht werden, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.

 

8. VERANSTALTUNGSORT

Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig (spätestens eine Woche vor der Veranstaltung) bekannt gegeben.

 

9. ÄNDERUNGEN DES VERANSTALTUNGSORTES ODER TERMINS

Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die Veranstalterin organisatorisch bedingte Änderungen beim Veranstaltungsort oder Veranstaltungstermin vor. Die Teilnehmer werden davon nach Möglichkeit rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der Veranstalterin sind daraus nicht ableitbar.

 

10. ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Sollte die Veranstaltung abgesagt werden müssen, erhält er TN die volle Teilnahmegebühr rückerstattet. Ansprüche darüber hinaus, wie die Erstattung von Kosten in Zusammenhang mit Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, bestehen nicht.

 

11. BILD- UND TONAUFNAHMEN BEI UND WÄHREND DER VERANSTALTUNG

Bild- und Tonaufnahmen bei und während Veranstaltungen durch Teilnehmer oder Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalterin gestattet und nur für den Privatgebrauch zulässig. Jede darüber hinausgehende Verwertung ist von der Veranstalterin freizugeben.

Die Veranstalterin behält sich vor, eigene Bild- und Tonaufnahmen bei und während Veranstaltungen anzufertigen. Eine etwaige Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch die Veranstalterin erfolgt ausschließlich nach Zustimmung und Genehmigung der anwesenden Personen.

 

12. DATENSCHUTZ

Der TN hat anerkennt, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten von der Veranstalterin zur Durchführung des Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.

Der TN kann seine Zustimmung zur Zusendung von Informationen durch die Veranstalterin jederzeit widerrufen.

 

13. HAFTUNGSAUSCHLUSS

Die Teilnahme an Seminaren erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet die Veranstalterin nicht.

 

14. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem TN und der Veranstalterin ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

AGB Online Kurs

Die folgenden Hinweise und AGBs regeln die Teilnahme an den auf der Website www.daniela-halter.com angeboteten Onlinekurse.

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1.  Für alle Online-Kurse auf www.alleskommunikation.com gelten die nachfolgenden AGB.

1.2. Mag. Daniela Halter (im weiteren Verlauf auch „Anbieter“) betreibt unter www.alleskommunikation.com ein Schulungsportal zum Thema Unternehmenskommunikaton für Unternehmer und private Nutzer.

1.3. Auf der Plattform können registrierte Nutzer kostenpflichtige Inhalte abrufen und nutzen. Die Einzelheiten hierzu sind in einer gesonderten Leistungsübersicht je gebuchtem Paket unter alleskommunikation.com beschrieben. Die Nutzung der Plattform für Teilnehmer ist nur zulässig, soweit hierdurch nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen wird.

1.4. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Mit Einstellung der Online-Kurse gibt alleskommunikation.com ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Dienstleistung ab.

2.2. Mit Abschluss des Anmeldevorgangs, der Zustimmung zur Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Teilnehmer sowie der Freischaltung des Teilnehmerskontos durch den Anbieter kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter zustande. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhaltet der Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail. Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird.

2.3. Ein Rechtsanspruch auf Eröffnung eines Teilnehmerskontos besteht nicht. Mag. Daniela Halter behält sich vor, den Vertragsschluss im Einzelfall abzulehnen. Hiervon wird der beantragende Nutzer unverzüglich unterrichtet.

 

3. FÄLLIGKEIT

3.1. Bei kostenpflichtigen Onlineseminaren ist der Kurspreis mit der Anmeldung zur Veranstaltung fällig. Der Anbieter behält sich vor, angebotene Onlineseminare aus organisatorischen Gründen abzusagen. Sollte das Onlineseminar nicht stattfinden, wird der Kurspreis entsprechend erstattet.

 

4. BEZAHLUNG

4.1. Die Nutzung der Plattform ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungs- und Kostenübersicht (siehe www.alleskommunikation.com). Die Zahlung erfolgt per Vorkasse mittels Kreditkarte, Bankeinzug oder Paypal.

Kreditkarte
Die Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Die Freischaltung des Online-Kurses erfolgt bei Abschluss der Bestellung, so dass der Teilnehmer mit der Bearbeitung des Online-Kurses unmittelbar nach Abschluss der Bestellung beginnen kann.

Bankeinzug / SEPA-Lastschrift
Die Abbuchung des Kaufpreises vom Konto des Teilnehmers erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Die Freischaltung des Online-Kurses erfolgt bei Abschluss der Bestellung, so dass der Teilnehmer mit der Bearbeitung des Online-Kurses unmittelbar nach Abschluss der Bestellung beginnen kann.

Paypal
Teilnehmer können den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal bezahlen. Die Freischaltung des Online-Kurses erfolgt bei Abschluss der Bestellung, so dass der Teilnehmer mit der Bearbeitung des Online-Kurses unmittelbar nach Abschluss der Bestellung beginnen kann.

 

5. KÜNDIGUNG

5.1. Eine Kündigung von Einzelkäufen ist nicht notwendig. Bei diesen Kursen wird einmalig ein Entgelt für die Teilnahme am Kurs entrichtet. Diese Kurse haben eine feste Laufzeit, die den Produktbeschreibungen entnommen werden können. Mag. Daniela Halter darf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Teilnehmer sich mit einer fälligen Zahlung wiederholt trotz Mahnung in Verzug befinden.

6. BEACHTUNG UND WAHRUNG DER URHEBER- UND MARKENRECHTE

6.1. Die im Rahmen eines Kurses ausgegebenen oder zum Abruf über das Internet bereitgestellten Unterlagen (Skripte, Fälle, graphische Darstellungen, Podcasts, Videos etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Markengesetz.

6.2. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass an den Inhalten kein Eigentum durch die Teilnehmer erworben wird, sondern ein für die Dauer des Vertrages bestehendes Nutzungsrecht übertragen wird. Die Inhalte unterliegen dem geltenden Urheberrecht. Ein etwaiger Urhebervermerk in einem Werk darf nicht verändert oder entfernt werden.

6.3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem ihm hier ausdrücklich gestatteten erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung der Teilnahme. Die Dateien und Unterlagen dürfen nur von Kursteilnehmern und nur für ihre eigene Fortbildung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen ist der Download und Ausdruck von Dateien gestattet – insoweit darf jeder Teilnehmer den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z.B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen vorbehalten. Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, auch nach Beendigung der Kursteilnahme der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mag. Daniela Halter.

6.4. Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

6.5. Mag. Daniela Halter behält sich vor, kleinere Adaptionen aus organisatorischen oder technischen Gründen vorzunehmen. Daraus entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

 

7. TEILNEHMERKONTEN/BENUTZERDATEN

7.1. Nach der Bezahlung erhält der Teilnehmer von Mag. Daniela Halter eine Freischaltung zur Videoplattform.

7.2. Teilnehmer haben die im Rahmen der Anmeldung erforderlichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Die Teilnehmerdaten können jederzeit im Profil des Teilnehmers bearbeitet werden. Mag. Daniela Halter kann die Richtigkeit der Angaben nicht überprüfen und haftet für falsche oder unvollständige Angaben nicht. Mag. Daniela Halter wird Hinweisen auf falsche oder unvollständige Teilnehmerdaten unverzüglich nachgehen. Mag. Daniela Halter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Überprüfung der Teilnehmerdaten und Profildaten vorzunehmen.

7.3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine besonderen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zur individuellen Nutzung der auf alleskommunikation.com verfügbaren Onlineangebote geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Zugangsdaten werden auf Wunsch des Teilnehmers durch Mag. Daniela Halter jederzeit gelöscht und durch einen anderen Code ersetzt. Soweit ein Teilnehmer Kenntnis vom Missbrauch seiner Zugangsdaten oder deren unberechtigten Nutzung durch Dritte erhält, ist dies Mag. Daniela Halter unverzüglich mitzuteilen. Das Teilnehmerskonto ist nicht übertragbar.

7.4. Die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse dient der Kommunikation mit Mag. Daniela Halter und ist für alle vertragsrelevante Korrespondenz mit dem Teilnehmer maßgeblich. An diese E-Mail-Adresse werden auch alle Informationen zur Plattform versendet sowie, soweit vom Teilnehmer angefordert, Newsletter. Mit ein und derselben Email-Adresse kann nur eine Zugangsberechtigung zur Plattform erstellt werden.

 

8. EIGENE VORHALTUNG GEEIGNETER IT-INFRASTRUKTUR UND SOFTWARE

8.1. Jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet- Zugangs (Hardware, TK-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten auf alleskommunikation.com notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und Acrobat Reader®) selbst und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Ist der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt für die Gewährleistungsansprüche Folgendes als vereinbart: Offensichtliche Mängel müssen gegenüber Mag. Daniela Halter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung des Teilnehmerzugangs schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit Mag. Daniela Halter den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Gewährleistungsansprüche verjähren – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – innerhalb eines Jahres nach Ablieferung des Kurses an den Teilnehmer.

 

10. ÄNDERUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN

10.1. Mag. Daniela Halter behält sich vor, diese Bedingungen durch Streichungen, Ersetzungen oder Ergänzungen zu ändern. In einem solchen Fall werden die Teilnehmer auf die Änderung der Bedingungen hingewiesen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Hinweises darüber zu äußern, ob er den geänderten Bedingungen zustimmt. Sofern dem Anbieter innerhalb der Frist keine Erklärung zugeht, gilt die Zustimmung zu den geänderten Bedingungen als erteilt. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Anbieter bei Hinweis auf die Änderung der Bedingungen den Teilnehmer nicht zugleich besonders auf die Bedeutung seines Schweigens während des Fristenlaufs hingewiesen hat.

10.2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

11. HAFTUNG FÜR DIE INHALTE DRITTER

11.1. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) sind Diensteanbieter nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen Dritter zu überwachen oder ohne konkrete Anhaltspunkte nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Eine Haftung für Inhalte Dritter kommt nur dann in Betracht, wenn Mag. Daniela Halter Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder Informationen hat.

11.2. Nach Mitteilung entsprechender Rechtsverletzungen durch Dritte wird Mag. Daniela Halter die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich sperren oder löschen sowie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterbinden.

11.3. Die Teilnehmer unterstützen den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der von Teilnehmern eingestellten Inhalte geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

11.4. Ein Teilnehmer ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der von dem Teilnehmer eingestellten Inhalte entstehen.

 

12. AUSSCHLUSS VON NUTZERN/ACCOUNTSPERREN

12.1. Bei konkreten Anhaltspunkten von Verstößen eines Teilnehmers gegen gesetzliche Vorschriften und die in diesen AGB festgelegten Verbote kann Mag. Daniela Halter den Zugang des Teilnehmers sperren. Bei wiederholten Verstößen kann der Anbieter einen Teilnehmer von der Teilnahme an der Plattform ausschließen. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt der Anbieter die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere die Tatsache, ob der Teilnehmer den Verstoß verschuldet hat.

12.2. Wird ein Teilnehmer endgültig gesperrt, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliederkontos. Wurde ein Teilnehmer gesperrt, darf dieser den Dienst von Mag. Daniela Halter auch mit anderen Mitgliederkonten nicht weiter nutzen. Ebenfalls untersagt ist die erneute Anmeldung des gesperrten Teilnehmers unter einem neuen Namen.

12.3. Für den Fall der Sperrung eines Mitgliederkontos besteht für den Teilnehmer ein Recht zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Anbieter.

 

13. WIDERRUFSBELEHRUNG

13.1. Teilnehmer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

13.2. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Teilnehmer mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Teilnehmer Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

13.3. Wenn Mitglieder diesem Vertrag widerrufen, muss der Anbieter alle Zahlungen, die er erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde; es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

14. GERICHTSSTAND

14.1. Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

14.2. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten gilt der Sitz des Anbieters in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.